Richtig streiten #8: Geltungsansprüche und Fehlschlüsse
28.01.2019 / Von: Jörg Phil Friedrich / Kategorie: Aktuell / HOHE LUFT
Haben Meinungen im Streit einen Geltungsanspruch? In dieser Serie ist schon mehrfach deutlich geworden, dass Meinungen immer eine persönliche Modulation durch die Person, die sich äußert, haben. Es ist meine Meinung, die ich äußere. Wenn man in einer Diskussion nachfragt, ob der andere sich sicher ist, dass es sich wirklich so verhält, wie er sagt, wird man oft die Antwort bekommen „Es ist meine Meinung!“. Meinungen werde selten mit dem Anspruch geäußert, dass jeder ihr zustimmen muss. Auch wenn Alice, die die Meinung äußert, dass „Trump ein Idiot ist“, sich sehr sicher ist, dass es sich so verhält, wird sie vermutlich nicht der Meinung sein, dass Bob zwingend zustimmen muss, schon gar nicht, dass ihre Argumente, mit denen sie ihre Meinung stützt, ihn zwingend überzeugen müssen.
Geltungsanspruch für mich
Alices Meinung gibt darüber Auskunft, wie sie die Welt sieht. Sie beansprucht keine Geltung in dem Sinne, dass Bob ihre Sicht teilen muss. Deshalb ist jede Argumentation, in der Bob dies behauptet, schon ein ungeeigneter Einstieg in den Streit, gesetzt, beide haben die Absicht, dem jeweils anderen ihre Meinung plausibel zu machen und womöglich sogar den anderen von der eigenen Meinung zu überzeugen und ihn in der bisherigen Überzeugung zu erschüttern. Wenn Bob, im Gegensatz zu Alice, der Meinung ist, Trump sei ein kluger Mann und ein guter Präsident, dann tun beide gut daran, wenn sie abgleichen, was für die eine und was für die andere Meinung spricht. Beide sollten darüber einig sein, dass es sein kann, dass sie beide irren. Den ganzen Artikel lesen