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Na logisch! Der Ad-ignorantiam-Fehlschluss

Daniel-Pascal Zorn schreibt in seiner Kolumne Na logisch! über Logik, Rhetorik und Argumentationstheorie. Heute: Der Ad-ignorantiam-Fehlschluss 

Es klingt vielleicht auf den ersten Blick unglaubwürdig: Aber manche der hier verhandelten Fehlschlüsse waren verantwortlich für die Entscheidung über die gesellschaftliche Ächtung oder sogar über Leben und Tod vieler Menschen. Zwei Beispiele können das illustrieren:

Im März 1938 wurde der marxistische Wirtschaftstheoretiker und Philosoph Nikolai Iwanowitsch Bucharin nach einem Schauprozess in Moskau wegen eines angeblichen Komplotts gegen Stalin hingerichtet. Etwas mehr als ein Jahr früher hatte er vor dem Zentralkomitee seine letzte öffentliche Rede gehalten. Verzweifelt stellte er seinen Fall dar, um die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe zu entkräften: Er habe viele politische Fehler gemacht und er gebe auch zu, der Partei geschadet zu haben. „Ich beanspruche nichts. Ich lege nur dar, was ich denke und was ich durchmache“, sagte Bucharin. „Aber“, so fügte er hinzu, „ich kann nicht etwas gestehen, dessen ich nicht schuldig bin, weder heute noch morgen, noch übermorgen.“ Doch die Entscheidung gegen ihn war bereits gefallen. Das wurde spätestens dann klar, als Stalin ihm verdeutlichte, dass noch ein Selbstmord zu den „letzten und schlauesten und einfachsten Mitteln“ gehöre, „die Partei zu bespucken, und ein letztes Mal zu täuschen, bevor man stirbt“. Indem Bucharin der Forderung nach einem Geständnis widerstand, legte er es ab. Er hatte keine Wahl.

Zwölf Jahre nach Bucharins Hinrichtung stand ein Senator aus Wisconsin vor dem US-amerikanischen Senat. Er behauptete öffentlich, er habe über 80 nachweisliche Fälle von kommunistischen Umtrieben in der US-amerikanischen Regierung gesammelt. Nachweise allerdings konnte er kaum welche liefern, und so erklärte er, nach einem seiner Fälle befragt: „Ich habe nicht viel Information, bis auf den allgemeinen Eintrag …, dass es nichts in den Akten gibt, um kommunistische Umtriebe zu widerlegen.“ Für Senator McCarthy galt jeder, der nicht beweisen konnte, dass er kein Kommunist war, als Kommunist.

In beiden Fällen galt den Verantwortlichen ihre eigene Behauptung so lange als wahr, bis sie widerlegt würde. Und aus Sicht der Angeklagten galt ihre Behauptung so lange als falsch, wie sie nicht das Gegenteil beweisen konnten. In beiden Fällen war das Kriterium für die Widerlegung wie für den Beweis von der Willkür der Verantwortlichen, Stalin und McCarthy, abhängig und konnte von ihnen beliebig erweitert werden – einfach dadurch, dass sie sich auf die Unglaubwürdigkeit des Beweises oder der Widerlegung beriefen.

Weil als Kriterium für die Beurteilung von Sinn, Plausibilität oder Richtigkeit einer These das eigene (vermeintliche) Nichtwissen, Nichtverstehen oder Nichteinsehen eingesetzt wird, wird dieser Fehlschluss ‚Argument ad ignorantiam‘ – von lat. ‚aus Unwissen‘ – oder ‚Fehlschluss aus persönlichem Unglauben‘ genannt. Er tritt dann auf, wenn eine These für falsch erklärt wird, weil sie bisher noch nicht bewiesen wurde oder umgekehrt für richtig erklärt wird, weil sie bisher nicht widerlegt wurde.

Solange die eigene Weltsicht nicht widerlegt ist, gilt sie – wer will, dass man etwas anderes denken soll, der soll das erst einmal überzeugend darlegen.

Der Fehlschluss ist darin Fehlschlüssen verwandt, die ich hier bereits besprochen habe: Wie bei einem Bestätigungsfehler, der auf einer verabsolutierten Annahme basiert, wird sowohl die Bejahung als auch die Verneinung einer These gewertet. Bei ideologischen Unterstellungen führt das insbesondere dazu, dass die Verneinung einer These durch die ideologische Verzerrung des Gegenübers ‚erklärt‘ wird. Ein analoger Fall tritt bei Pathologisierungen auf, die z. B. die Psychoanalyse dazu benutzen, um psychische Fehlstellungen zu behaupten, die durch ihre Verleugnung angeblich nur umso deutlicher bestätigt werden. Was wie investigatives Fragen aussieht, ist so einfach ein billiges Mittel, um immer im Recht zu bleiben.

Wer einen Fehlschluss ad ignorantiam begeht, der fordert sein Gegenüber auf, die eigene These zu widerlegen. In dieser Hinsicht ist der Fehlschluss eine Beweislastumkehr, die zu den Tu-quoque-Argumentationen gehört: Solange die eigene Weltsicht nicht widerlegt ist, gilt sie – wer will, dass man etwas anderes denken soll, der soll das erst einmal überzeugend darlegen. Auch wenn man es nicht zugeben will: aber auf diese oder ähnliche Weise argumentieren wir oft, wenn wir uns in einer Diskussion in die Enge gedrängt sehen oder unsere eigene Überzeugung, nur weil wir sie haben, schon für ein hinreichend gültiges Argument halten.

Weil der Fehlschluss ad ignorantiam sich so gut eignet, in Diskussionen scheinbar im Recht zu sein, wird er auch oft im Zusammenhang mit Philosophie angewendet. Denn dort werden ja überproportional viele Thesen aufgestellt, die das eigene Weltbild erst einmal verwirren oder sogar bedrohen. Wenn Philosophen also etwas schreiben, was man selbst nicht versteht, dann beruft man sich gerne auf die ‚Unverständlichkeit‘ oder die ‚Dunkelheit‘ von Philosophen, die sich mit ihrem Geraune doch nur wichtigmachen wollen.

Doch auch hier macht derjenige, der so urteilt, sein eigenes subjektives Verstehen zum Kriterium für einen Text – und verlangt so absurderweise, dass Texte aus knapp 2500 Jahren sich von vornherein seinem eigenen Verständnishorizont fügen sollen. Weil das, eben qua Voraussetzung, unmöglich ist, wird das Scheitern der Texte an diesem unmöglichen Kriterium für den Beweis genommen, dass man sich in seinem eigenen Weltbild nicht beunruhigen lassen muss: Die Philosophen sollen erst einmal lernen, verständlich zu schreiben! Weil man in solchen Urteilen nie alleine ist, kann man sich dann stets immer auch auf andere berufen – und begeht damit den nächsten Fehlschluss.

Inkompetente Menschen halten sich selbst, aus Unwissen über ihre eigene Inkompetenz, für kompetent

Der Fehlschluss ad ignorantiam ist allerdings mit einem Effekt verbunden, der noch etwas komplexer ist als die bloße Verabsolutierung der eigenen Sichtweise. Dieser Effekt wurde 1999 von den beiden Psychologen David Dunning und Justin Kruger beschrieben. Sie stellten fest, dass inkompetenten Menschen – wegen ihrer Inkompetenz – genau diejenigen Kriterien fehlen, die sie brauchen würden, um ihre eigene Inkompetenz einzusehen. Diese Kriterien sind aber dieselben Kriterien, mit denen sie erkennen könnten, dass andere kompetenter sind als sie selber.

Inkompetente Menschen halten sich also selbst, aus Unwissen über ihre eigene Inkompetenz, für kompetent – und sie halten entsprechend kompetente Menschen, weil sie sie nicht als kompetent erkennen können, für tendenziell inkompetent. Denn diese teilen ja gegebenenfalls nicht die eigene, kompetente Meinung.

Der Fehlschluss ad ignorantiam lässt sich mit einer scheinbar ganz einfachen Methode überwinden: Man bezweifelt die endgültige Richtigkeit der eigenen Meinung und der Meinungen anderer so lange, bis sie sich in der gemeinsamen Prüfung im Gespräch als richtig herausgestellt haben. Das klingt wirklich sehr einfach, gehört aber zu den schwersten Übungen in der Philosophie: Sich selbst das eigene Nichtwissen oder Nichtverstehen einzugestehen – um erst von dort aus zu richtigem, gemeinsam errungenem Wissen zu gelangen. Nicht umsonst sind wir Philosophen mit gerade dieser Lektion seit über zweieinhalbtausend Jahren auf Tour.

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