HOHE LUFTpost vom 31.07.2015: Das fliegende Spaghettimonster und die GEZ
Muss Gott Rundfunkgebühr bezahlen? Nein, wenn es nach dem Rundfunkstaatsvertrag geht. Darin steht, dass Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken dienen, von der Gebühr befreit sind. Ein schlauer Münchner Unternehmer weihte daraufhin sein Büro mit Nudelwasser dem »Fliegenden Spaghettimonster«, einer aus den USA stammenden Gottesparodie, und wollte ebenfalls von der Rundfunkgebühr ausgenommen werden. Diese Woche wurde die Sache vor Gericht entschieden. Urteil: Die Anbetung des Spaghettimonsters enthebt nicht von der Rundfunkgebühr, im Gegensatz zum christlichen Gott.
So ganz ernst meinte der Unternehmer seine Aktion nicht. Doch sie hat einen tiefernsten Hintergrund: Was kann als Religion gelten? Warum das Christentum und nicht der Glaube ans Fliegende Spaghettimonster – da doch die Geschichten, die gläubige Christen erzählen, manchen Außenstehende nicht weniger absurd scheinen? Das Gericht sprach etwas hilflos von einem »gesellschaftlichen Konsens«, der zum Christentum bestehe, nicht aber zum Spaghettimonster. Ich glaube jedoch, der Unterschied liegt tiefer. Das Spaghettimonster ist einfach ausgedacht, und zwar von einem humorvollen Amerikaner namens Bobby Henderson. Der christliche Gott ist nicht ausgedacht. Selbst wenn er ein Irrtum ist, haben die Gläubigen ihn gefunden, nicht geschaffen. Es ist daher gerechtfertigt, einen Unterschied zwischen Gott und dem Spaghettimonster zu machen.
Aber es gibt noch eine zweite Frage: Ist es am Staat, diesen Unterschied zu machen? Warum sollen die einen Rundfunkgebühr zahlen, die anderen nicht? Warum zieht der Staat Kirchensteuer ein, aber keine Spaghettisteuer? Mir fällt kein guter Grund ein.
– Tobias Hürter
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