HOHE LUFTpost vom 07.08.2015: Das Gebot der Kurzweiligkeit
So gut wie jeder Mensch kennt die Situation: Man hängt in einem Gespräch fest. Der Gesprächspartner erzählt langatmig irgendetwas, das einen überhaupt nicht interessiert. Man fühlt sich zunehmend gelangweilt, sucht immer dringender nach einem Ausweg, wird innerlich immer ungeduldiger und ärgerlicher.
Es ist ja auch wirklich eine ärgerliche Situation. Nur, auf was ist man da gerechtfertigterweise ärgerlich? Tut man dem Anderen Unrecht, wenn der Ärger sich gegen ihn richtet? Er tut doch nicht mehr, als etwas erzählen, scheinbar ohne böse Absicht.
Dennoch bin ich überzeugt, dass es in vielen solchen Situationen OK ist, ärgerlich auf sein Gegenüber zu sein. Ein Gespräch ist eine soziale Situation. Darin hat jeder die Pflicht, das Wohlergehen der anderen zu berücksichtigen. Also auch, darauf zu achten, ob die eigene Rede zum Wohlbefinden der anderen beiträgt. Du sollst die anderen nicht langweilen – das ist eines der Gebote für gelungene Gespräche.
Daraus schließe ich, dass es in solchen Lagen gerechtfertigt ist, auch mal den schnellen, abrupten Ausweg zu nehmen. Umgekehrt ist es aber auch eine Erinnerung, das Gebot der Kurzweiligkeit selbst zu beherzigen.
– Tobias Hürter