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HOHE LUFTpost – Wir und unsere Wurzeln

HOHE LUFTpost vom 22. April 2016: Wir und unsere Wurzeln

Inge Lohmann (66) wüsste gern, wer ihr Vater ist. Sie ist bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, um Gewissheit darüber zu erhalten, ob der Mann, den sie für ihren Vater hält, sie wirklich gezeugt hat. Das Gericht hat diese Woche entschieden: Frau Lohmann hat kein Recht auf diese Gewissheit.

Diese Entscheidung hat mich überrascht. Die Herkunft gehört zur Identität eines Menschen, ihre Kenntnis ist auch in Zeiten einer »breiten Gegenwart« (Hans Ulrich Gumbrecht) ein Schlüssel zu seinem Verständnis seiner selbst. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1989 in einem vielbeachteten Urteil festgestellt, dass das Recht auf die Kenntnis der biologischen Abstammung zu den Persönlichkeitsrechten gehört. Allerdings schon damals mit einem seltsamen »Aber«: Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung impliziere »kein Recht auf Verschaffung der Kenntnis der eigenen Abstammung«. Sprich: Man kann nur dann beanspruchen, von seiner Abstammung zu erfahren, wie diese eh schon geklärt ist. Gegen den Willen eines mutmaßlichen Vaters einen Vaterschaftstest durchsetzen – das geht im Allgemeinen nicht. Das Gericht möchte den Familienfrieden des Erzeugers schützen. Und so wird Inge Lohmann wohl nie erfahren, wer ihr Vater ist.

Ich bin mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Die Zeiten des »Pater semper incertus« sind vorbei. Wir leben heute mit DNA-Tests, künstlicher Befruchtung, Samenspende und Leihmutterschaft. Und wir leben in Zeiten, in denen Lebensgeschichten und Identitäten immer brüchiger werden. Die Entwicklungspsychologie bestätigt, wie wichtig das Wissen um die Abstammung für uns ist. Dafür muss auch die neue Familie des Vaters die Nachricht von einem Jahre zurückliegenden Seitensprung aushalten.

– Tobias Hürter

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