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Die Würde des Menschen

„Jeder Mensch erwartet instinktiv oder im Unterbewusstsein, dass man Respekt für seine Menschenwürde aufbringt“
(Fjodor Dostojewski)

Die Achtung vor der Menschenwürde ist eines der heiligsten Gebote unserer Zeit. Sie zu wahren gilt als oberstes Gesetz. So heißt es auch in Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Eine Forderung, die unter die Ewigkeitsklausel fällt und daher weder abgeschafft noch verändert werden darf. Was genau aber ist diese „Würde des Menschen“ und wie kann ihre Wahrung sichergestellt werden?

Die sogenannte Objektformel versucht Antworten zu geben und den Begriff der Menschenwürde näher zu bestimmen. Sie konzentriert sich dabei vor allem auf den Anspruch des Menschen, stets als Subjekt und nie als bloßes Objekt behandelt zu werden. Nicht umsonst gilt Immanuel Kant als geistiger Vater der Objektformel, greift diese doch auf die Selbstzweckformel des Königsberger Philosophen zurück. Kant sieht im Menschen einen Zweck an sich – dieser Zweck ist absolut und darf nie missachtet werden: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchtest“, schreibt Kant in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Dabei ist es durchaus legitim, sein eigenes Glück zu suchen, sofern dieses nicht die Würde anderer Menschen tangiert. Der persönliche Zweck darf sich also nicht über den Gebrauch von Menschen als Mittel erfüllen, denn diese sind selbst zweckgebend: Sie dürfen somit nicht zum reinen Mittel degradiert werden.

Im Hinblick auf die Wahrung der Menschenwürde in Interaktionen heißt das, sein eigenes Wollen ständig mit der Moral abzugleichen – als Frage an sich selbst formuliert: Ist mein Wollen tugendhaft? Die Antwort soll unsere innere Stimme, die Stimme der Vernunft, einflüstern – ihr müssen wir Folge leisten.

Versuche, Artikel 1 des Grundgesetzes zu konkretisieren, wie die Objektformel sie etwa unternimmt, rücken meist negative Formulierungen in den Mittelpunkt. Philosoph Julian Nida-Rümelin spricht in der Serie ZEIT Akademie Philosophie über die Ethik der Menschenwürde und rückt sie in Anlehnung an Autor Avishai Margalit (Politik der Würde) in die Nähe der Achtung. So heißt es, dass demütigende Praktiken vermieden werden müssen, um die Würde Anderer nicht zu beschädigen. Hier geht es also weniger um die Wahrung, als um die Nicht-Verletzung von Würde.

Kant hingegen sieht die Wahrung der Menschenwürde als „enge Pflicht“, also als eine unnachlässige Pflicht – im Gegensatz zu verdienstlichen Pflichten, wie sie sich bei den weiten Pflichten finden. Im Interagieren mit anderen Menschen müsse als Leitmaxime immer die eigene Vollkommenheit sowie die fremde Glückseligkeit im Vordergrund stehen. Die Stimme unserer Vernunft soll unsere Partikularinteressen dabei in Übereinstimmung mit den Interessen Anderer durchsetzen. Sie ist gewissermaßen unsere innere Gesetzgebung, der zu folgen unsere moralische Verpflichtung ist. Und mal ehrlich: Wenn alle diesen Selbstzwang befolgen würden, bräuchten wir dazu nicht einmal mehr einen Artikel im Grundgesetz.

– Christina Geyer

Hinweis zum aktuellen Essaywettbewerb von philosophie.ch:

Dem Homo sapiens vorbehalten und unantastbar: die Menschenwürde. Durch Themen wie Folter, Abtreibung und Sterbehilfe verliert sie nicht an Brisanz.
Doch was ist sie genau? Woher haben wir sie? Wo fängt sie an und wo hört sie auf? Und wieso ist sie überhaupt schützenswert?

Zu diesen und weiteren Fragen können sich Jugendliche im Alter zwischen 15 und 21 Jahren äußern.
Die besten drei Essays werden am 07.08.2014 auf der Veranstaltung “Philosophische Perspektiven zum Thema Menschenwürde“ im Forum Altenberg in Bern prämiert.
Einsendeschluss ist am 15.06.2014!

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