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Richtig streiten #4: Prinzipien und die herrschende Meinung

Die Logik des Begründens von Meinungen soll uns in dieser Serie beschäftigen. Dazu müssen jedoch immer noch einige Vorarbeiten geleistet werden, die das Feld, auf dem diese Logik wirkt, genauer beschreiben und damit den Gegenstand, das vernünftige Streiten um Meinungen, erst einmal hinreichend genau bestimmen. Schon diese Beschreibung liefert uns wertvolle Einsichten, auch wenn sie noch nicht die Logik des Streitens sind.

Im ersten Teil dieser Serie hatte ich das vernünftige Sprechen durch die Bereitschaft des Sprechers bestimmt, für seine Meinung Begründungen anzugeben. Das begründete Sprechen hatte ich mit dem vernünftigen Sprechen identifiziert und die Ablehnung der Angabe von Gründen als unvernünftig gekennzeichnet.
Allerdings kennen wir im Alltag viele Situationen, in denen eine Person es als absurd empfindet, Begründungen für ihre Meinung angeben zu sollen. Häufig stimmt sie darin mit der Mehrzahl derer überein, die sich an dem Gespräch beteiligen, in welchem die Meinung geäußert wurde.

Golfspieler vor einem Waldbrand

Ein aktuelles Beispiel soll das erläutern: Vor einigen Tagen wurde in sozialen Online-Netzwerken häufig ein Bild gepostet, auf dem Personen beim Golfspiel zu sehen waren, während im Hintergrund ein Wald brannte. Ein verlinkter Artikel erläuterte, dass das Bild anlässlich der aktuellen Waldbrände in den USA aufgenommen worden war und dass die Golfspieler durch einen Fluss von dem brennenden Waldgebiet getrennt waren.

Die Kommentatoren zu diesem Bild waren ziemlich einhellig der Meinung, dass sich die Golfspieler falsch verhalten. Mehr noch: Für viele war das Bild ein klares Symbol dafür, dass auf der Welt, in der Gesellschaft, etwas völlig falsch laufe. Das Golfspielen in Sichtweite eines Waldbrandes wurde einhellig abgelehnt, die Reaktionen reichten von Unverständnis für die Golfspieler bis zu offener Empörung über ihr Verhalten. Diese Meinungen wurden nicht begründet oder erläutert, sondern übereinstimmend und kurz schlicht geäußert.

Wer in so einer Situation nach Begründungen fragt oder nachfragt, was die Personen auf dem Bild denn besseres tun sollten, muss ebenfalls mit Ablehnung rechnen, die von Unverständnis bis Empörung reicht. Nachfragen dieser Art werden für gewöhnlich nicht beantwortet, vielmehr wird die Beantwortung ausdrücklich abgelehnt.

Meinungen, die keiner Begründung bedürfen

Das Beispiel zeigt, dass es Meinungen geben kann, die in den Augen der Person, die sie äußert, keiner Begründung bedürfen. Oft weiß sie sich dabei mit einer Gemeinschaft von Sprechern einig. In dieser Gemeinschaft würde man eher sagen, dass es unvernünftig ist, eine Begründung zu fordern, als dass man es als vernünftig ansieht, hier eine Begründung zu geben.

Müssen wir die Bestimmung des vernünftigen Sprechens als Bereitschaft zur Angabe von Gründen modifizieren? Oder müssen wir sagen, dass ein solches Verhalten des Sprechers und der Gemeinschaft, zu der er gehört, eben unvernünftig ist? Bevor wir uns leichtfertig dafür entscheiden, die Verweigerung einer Begründung für bestimmte Meinungen als unvernünftig anzusehen, sollten wir uns daran erinnern, dass es wohl für jeden zumindest Überzeugungen gibt, für die er die Angabe von Gründen ablehnt. Ich bin z.B. davon überzeugt, dass ich der Sohn zweier konkreter lebender Personen, meiner Eltern, bin. Wenn das jemand bezweifelt, könnte ich zwar Gründe beibringen, würde das aber normalerweise als absurd und überflüssig ansehen und wohl auch ablehnen. Genauso bin ich gemeinsam mit vielen Menschen in meiner Umgebung davon überzeugt, dass die Erde schon seit einem sehr langen Zeitraum existiert. Auch dafür gilt: Wenn das jemand bestreitet, könnte ich zwar Begründungen heraussuchen und angeben, aber ich würde es doch, wohl in Übereinstimmung mit vielen meiner Freude und Bekannten, als unsinnig ansehen. Vielmehr würden wir uns fragen, was mit demjenigen, der da Zweifel hat, nicht in Ordnung ist.

Was für solche Überzeugungen gilt, gilt auch für Meinungen. Mit vielen anderen bin ich der Meinung, dass Meinungsfreiheit eine gute Sache ist, und wir machen uns Sorgen, wenn sie eingeschränkt und verletzt wird. Wenn uns jemand nach Begründungen für unsere Sorge um die Meinungsfreiheit fragt, kann es sein, dass wir ihm mit Unverständnis begegnen und eine Begründung ablehnen.

Schließlich sei erwähnt, dass schon Aristoteles es für einen Mangel an Bildung hielt, für alles Begründungen zu fordern. Zur Vernunft gehört es seiner Meinung nach auch, zu wissen, wann das Fragen ein Ende haben muss.[1] Wir müssen Aristoteles hier nicht zustimmen, aber trotzdem sollten die Beispiele ein Hinweis darauf sein, dass die Ablehnung des Begründens nicht unbedingt unvernünftig ist. Das Prinzip der Nachsichtigkeit sollte uns auf der Suche nach einer vernünftigen Interpretation einer solchen Ablehnung leiten.

Genau genommen ist das Verhalten unserer Sprecher nämlich gar keine Verweigerung des Begründens. Als Grund wird jeweils eine andere Meinung angegeben, die lautet: „Ich bin sicher, dass diese Überzeugung keiner weiteren Begründung bedarf. Und die Gemeinschaft der Sprecher, zu der ich gehöre, zeigt mir mit ihrer Zustimmung, dass ich damit recht habe. Wenn du da Zweifel anmeldest, müsstest du deinerseits erst einmal sagen, wie du deinen Zweifel begründest.“[2]

Die Verweigerung einer Begründung für eine Meinung kann also durchaus selbst als Begründung angesehen werden. Sie sagt: Diese Meinung bringt eine grundlegende Überzeugung von mir zum Ausdruck, und die Tatsache, dass andere mit mir diese Grundüberzeugung teilen und dass zudem auch diese anderen der Meinung sind, dass das nicht weiter begründet werden muss, zeigt mir, dass meine Meinung selbst begründet ist: In unserem gemeinsamen Grundverständnis davon, was überhaupt richtig sein kann.

„Herrscht“ die Meinung?

Man könnte solche nicht weiter zu begründenden Meinungen als „herrschende Meinungen“ bezeichnen, aber ein solches Verständnis kann auch in die Irre führen. Richtig ist: Wer solche Meinungen nicht anerkennt, wer auch für sie Begründungen fordert, die anders sind als nur Verweise darauf, dass diese Meinung nunmal zu den grundlegenden Überzeugungen der Gemeinschaft gehört, wird zumeist aus dieser Gemeinschaft ausgeschlossen. Insofern „herrscht“ die Meinung.[3] Aber diejenigen, die die Meinung „haben“, müssen sich nicht unterworfen fühlen, sie werden also nicht beherrscht – jedenfalls ist das nicht zwingend.

Das bemerkt man auch, wenn man darüber nachdenkt, was mit einem selbst passiert, wenn eigene grundsätzliche Meinungen in Frage gestellt werden. Wenn Alice eine Meinung vertritt, die etwa mit den moralischen Vorstellungen von Bob nicht übereinstimmt, wird Bob nicht unbedingt sagen können, warum er diese Meinung ablehnt. Schon gar nicht wird er sich auf eine „herrschende Meinung“ berufen. Er weiß aber sicher, dass mit Alices Meinung etwas „nicht stimmt“.

Solche grundsätzlichen Meinungen können auch mit dem Satz begründet werden: „Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der so etwas üblich ist“. Sie haben dann also mit dem moralischen Wertesystem des Sprechers zu tun. Es ist hier nicht der Platz, die Herkunft und die „Wirkungsweise“ sowie die Veränderlichkeit dieses moralischen Kompasses zu untersuchen. Klar ist aber, dass Moral etwas ist, was nicht in jedem Einzelfall begründet werden kann, sondern selbst eine – wenigstens vorläufige – letzte Begründungsinstanz ist.

Das heißt nicht, dass es nicht auch Meinungen gibt, die nur geäußert werden oder denen nur zugestimmt wird, weil sie in der Gemeinschaft, zu der man gehört und gehören will, allgemeiner Konsens sind. Es ist auch möglich, dass die Begründung der Meinung an diese Gemeinschaft delegiert wird, und dass der einzelne es gar nicht für nötig hält, selbst über Gründe für seine Meinung nachzudenken, weil ihm die Tatsache, dass die Gemeinschaft diese Meinung vertritt, schon Grund genug ist. Dann ist es tatsächlich die Meinung, welche herrscht. Niemand konkretes muss die Meinung wirklich begründbar haben, es genügt, dass jeder weiß, dass die anderen diese Meinung auch vertreten werden. So kann ein jeder die betreffende Meinung äußern und kann sich sicher sein, dass die Bestätigung dieser Meinung durch die anderen die eigene Zugehörigkeit zur Gemeinschaft bestärkt.

Eine philosophische Unzufriedenheit

Aus philosophischer Perspektive können wir mit dieser Situation natürlich überhaupt nicht zufrieden sein. Zwar müssen wir zunächst akzeptieren, dass es einerseits Meinungsäußerungen gibt, die sich allein auf grundsätzliche Wertesysteme berufen, und andererseits solche, die sich nur auf den Konsens der Gemeinschaft stützen. Da aber weder die Grundüberzeugungen des Einzelnen noch der Konsens einer Gemeinschaft für einen Dritten überzeugend sein müssen, stellt sich die Frage, wie der Streit mit einem Dritten möglich ist, der diese Überzeugungen und diesen Konsens eben nicht teilt. Der Streit mit einem solchen Dritten führt womöglich dazu, dass der Konsens und die Grundüberzeugungen sich verschieben oder wenigstens fragwürdig werden. Das würde zu einer Logik des Streitens dazugehören.

Zum anderen haben die Überlegungen dieses Textes gezeigt, dass es offenbar ganz verschiedene Arten des vernünftigen Begründens gibt, die genauer differenziert werden müssen. Es gibt Begründungen, die Gründe für Meinungen geben sollen, die selbst wieder Meinungen sind. Mit diesem Begründen verbleiben wir in der sprachlichen Sphäre. Dann gibt es aber auch Begründungen, die diese Sphäre verlassen: das eigene moralische System, der Konsens der Gemeinschaft. Diese Begründungen verweisen auf noch andere Sphären. So kann es z.B. um die Stabilität der Gemeinschaft oder um das persönliche Wohlbefinden gehen. Außersprachliche Gründe wirken sicherlich auf andere Weise auf den Streit zurück als sprachliche. Das wird noch genauer zu untersuchen sein.

Im fünften Teil dieser Serie kommen wir auf das Begründen von Meinungen zurück. Es geht es um ein Grundprinzip vernünftigen Sprechens: die Kontinuität des Begründens.

[1] Aristoteles spricht in der Metaphysik (4. Buch, Kapitel 4) über die grundlegendsten Prinzipien der Wissenschaft. Er schreibt: „Manche verlangen nun aus Mangel an Bildung, man solle auch dies beweisen; denn Mangel an Bildung ist es, wenn man nicht weiß, wofür ein Beweis zu suchen ist, und wofür nicht“ (1006a). Das, was Aristoteles (genauer, sein Übersetzer) hier „Bildung“ nennt, könnte man genauer als die Ausbildung und Einübung der Normen einer Gemeinschaft bezeichnen. Für uns interessant ist, dass diejenigen Überzeugungen, die keines Beweises bedürfen, von Aristoteles als die „Prinzipien“ bezeichnet werden. Ein Begriff, der uns im alltäglichen Sprachgebrauch auch heute genau in diesem Sinne begegnet. „Ich habe meine Prinzipien“ ist ein Verweis auf eben solche Grundüberzeugungen, an denen jemand festhält und die er nicht weiterführen begründungsbedürftig hält.

[2] Wir werden uns mit der Logik des Zweifels später noch genauer beschäftigen. Hier möchte ich schon einmal den Hinweis auf Ludwig Wittgensteins „Über Gewissheit“ geben, von dem ich auch die Art dieser Beispiele übernommen habe.

[3] Martin Heidegger spricht im §27 von Sein und Zeit von der „Diktatur“ des Man. „Weil Das Man jedoch alles Urteilen und Entscheiden vorgibt, nimmt es dem jeweiligen Dasein die Verantwortlichkeit ab. Das Man kann es sich gleichsam leisten, dass ‚man‘ sich ständig auf es beruft.“

Jörg Phil Friedrich lebt in Münster und ist Philosoph und Mitbegründer eines Softwarehauses. Er schreibt und spricht vor allem über technik- und wissenschaftsphilosophische Themen und Fragen der praktischen Philosophie (Ethik, politische Philosophie, philosophische Ästhetik).

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