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HOHE LUFTpost – Das Recht, sich selbst zu schädigen

HOHE LUFTpost vom 26.06.2015: Das Recht, sich selbst zu schädigen

Haben Sie schon mal gekifft? Oder Haschkekse genascht? Falls ja, gehören Sie zu den laut Umfragen rund 50 Prozent der Menschen, die schon einmal selbst die Wirkung von Tetrahydrocannabinol erfahren haben. Der Konsum von Cannabis ist also weit verbreitet, aber verboten, und die Stimmen für eine Legalisierung werden lauter. Die Argumente gehen wild durcheinander: politische, ökonomische, medizinische und ethische.

Auch ich bin für die Freigabe von Cannabis. Aber die Argumente anderer Befürworter weise ich zurück. So argumentiert der Jurist Lorenz Böllinger, jeder Mensch habe das Recht, sich selbst zu schädigen. Es folgt in seinen Augen aus dem Grundrecht auf Handlungsfreiheit.

Ich bestreite das. Ja, es gibt das Recht auf Freiheit, es gibt aber auch die Verantwortung jedes Menschen für sich selbst. Wäre Cannabis eine eindeutig schädliche Substanz, dann wäre ich nicht für ihre Freigabe – so wie ich auch gegen die Freigabe von Heroin wäre. Doch ich bin überzeugt, dass es eine Weise des Umgangs mit Cannabis gibt, die nicht schädlich zu nennen ist.

Das Recht ist dazu da, die Menschen zu schützen. Manchmal auch vor sich selbst.

– Tobias Hürter

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